Die Mitgliederversammlung des Vereins „Hundefreunde Kaltenkirchen e.V.“ hat am 06.11.2018 folgende Beitragsordnung beschlossen:
Beitragsordnung „Hundefreunde Kaltenkirchen e.V.“
- Alle Vereinsmitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrag. Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich erhoben. Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.
- Die Beiträge werden jeweils zum ersten Werktag im ersten Monat des laufenden Jahres eingezogen. Das Mitglied erteilt dem Verein hierfür ein SEPA-Lastschriftmandat.
3. Der jährliche Beitrag beträgt:
- Für Erwachsene (ab dem vollendeten 18. Lebensjahr) 60€
- Für Jugendliche, Schüler, Auszubildende 40€
- Für Ehepaare / eingetragene Lebensgemeinschaften ohne Kinder 100€
- Familien 120€
a) Das Beitragsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
b) Der gesamte Jahresbeitrag ist unabhängig vom Eintrittsdatum zu entrichten.
- Der Verein erhebt eine Aufnahmegebühr von € 20,00, die nach Aufnahme in den Verein fällig wird und im Lastschriftverfahren eingezogen wird.
- Alle aktiven Mitglieder ab dem vollendeten 16. Lebensjahr und bis zum vollendeten 60. Lebensjahr müssen jährlich 5 Stunden Arbeit zum Erhalt und /oder zur Pflege der vereinseigenen Einrichtungen und Anlagen erbringen. Wird die Anzahl der Arbeitsstunden nicht erfüllt, erhebt der Verein pro nicht geleisteter Stunde € 10,00. Der eventuell fällig werdende Betrag wird per Lastschrift im Monat abgebucht, der auf den Monat folgt, in dem das Mitglied über die Abrechnung der Stunden informiert wurde.
- Diese Beitragsordnung kann bei Notwendigkeit vom Vorstand per Beschluss geändert werden. Der Vorstand hat Änderungsbeschlüsse in der nächsten Mitgliederversammlung vorzulegen.